AGB's

 
Während der Betreuung bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund/die Katze während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Putzige Pfoten keine Haftung. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
 
Ihr Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrer Anmeldung bei. 
 
Putzige Pfoten versichert, die Hunde/Katzen artgerecht und verhaltensgerecht zuhalten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Putzige Pfoten versichert, gut mit den Hunden/Katzen umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde/Katzen aufzupassen. Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet Putzige Pfoten nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Putzige Pfoten verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.). Richtet der Hund bei Personen von Putzige Pfoten oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter / Eigentümer. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 
 
Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss Putzige Pfoten wahrheitsgemäß informiert werden. Der Hund soll dem Alter entsprechend geimpft sein. Sollte Putzige Pfoten während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Putzige Pfoten auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln. 
 
Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Preisänderungen vorbehalten. Alle Leistungen sind in Voraus zu zahlen per Überweisung. Spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von Putzige Pfoten. Abos sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. eines jeden Monats, zu zahlen. Putzige Pfoten verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren. Die Dienstleistung von Putzige Pfoten ist nicht an allen Tagen im Jahr verfügbar. Eine Inanspruchnahme bedarf somit der vorherigen Absprache, ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste besteht nicht. Die Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende. Preise der Abos inkludieren 30 Tage Jahresurlaub, Feiertage sowie unvorhergesehene Krankheitsausfälle. Putzige Pfoten behält sich vor unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Hund ohne Frist zu kündigen.